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德國拐賣婦女判多少年?
"豐縣八孩女子"案件在中國民間輿論中的討論熱度不斷升高,人們對這一事件折射出的種種社會和製度弊端從不同的角度層麵深有感觸。在社交媒體上被廣為引述的一個說法是,在中國,買一個大活人受到的刑事處罰比買一隻珍稀野生動物還要輕。真的是這樣嗎?
中國刑法第二百四十條有關"拐賣婦女、兒童罪"的規定是:拐賣婦女、兒童的,處五年以上十年以下有期徒刑,並處罰金。有特別嚴重情節的可以判處十年以上有期徒刑或者無期徒刑,甚至死刑--這是針對拐賣一方。
對被拐賣婦女兒童的買家一方,中國刑法中原本稱對於"沒有虐待行為"的買家"可以不追究刑事責任"。 2015年8月29日中國人大通過的刑法修正案(九)將該條款修改為"收買被拐賣的婦女、兒童,對被買兒童沒有虐待行為,不阻礙對其進行解救的,可以從輕處罰;按照被買婦女的意願,不阻礙其返回原居住地的,可以從輕或者減輕處罰。"
具體來說,刑法第二百四十一條單列第一款規定,"收買被拐賣的婦女、兒童的,處三年以下有期徒刑、拘役或者管製"。 此外,對於收買被拐賣的婦女、兒童,並有強奸、非法拘禁等犯罪行為的,可以數罪並罰。就是說,如果是單一罪成,收買被拐者最高隻會判刑3年。
一些中國法律專家也認為,在拐賣人口罪量刑方麵,對買方和賣方的最高刑罰明顯不匹配,司法對買方的打擊力度要弱得多。而且地方部門在執法中往往都是從輕、甚至不予處罰,因此建議應該提高對買方的量刑。
在德國,說起販賣人口,主要涉及有組織的偷運人員(包括未成年人)非法入境,強迫從事賣淫或其它非法勞動。多由犯罪團夥跨境協同進行。過程中多伴隨暴力、脅迫、性侵、限製人身自由等現象。因此法律也針對對這一鏈條的各個環節,隻要參與相關活動,不論是買是賣,都要承擔同等刑責。
德國刑法第232條對"販賣人口"(Menschenhandel)[1]的基本定義是"利用他人的個人或經濟困難、以及與境外居留有關的無助境況,招募、運送、提供住宿或收留他人",並以下列後續行為之一為目的:通過強迫其賣淫、工作、乞討或從事刑事犯罪活動對受害者進行剝削;對受害者實施奴役或類似手段剝奪人身自由;非法摘取受害者器官。
符合上述罪狀的被告可被處以6個月到5年徒刑。在此基礎上,被告如果對受害人使用暴力、以威脅或欺騙使其就範、通過綁架或假借他人名義誘拐,量刑可提高至10年徒刑。此外如果受害人年齡不滿18歲,施害人也可被處以最高10年監禁。
販運人口的犯罪往往與其它多種違法行為有關聯,包括組織偷渡、偽造證件、非法拘禁、強迫賣淫、黑工等等。
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn
1.
diese Person ausgebeutet werden soll
a)
bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,
b)
durch eine Beschäftigung,
c)
bei der Ausübung der Bettelei oder
d)
bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,
2.
diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder
3.
dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.
Ausbeutung durch eine Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen (ausbeuterische Beschäftigung).
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll,
1.
mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder
2.
entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn
1.
das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist,
2.
der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
3.
der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
In den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Umstände vorliegt.
(4) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 3 Satz 1 ist der Versuch strafbar.
(綜合報道)