威廉2世的重孫子和喬治3世的後代

Ernst August von Hannover (1954)

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Ernst August Prinz von Hannover, vollständiger Name Ernst August Albert Paul Otto Rupprecht Oskar Berthold Friedrich-Ferdinand Christian-Ludwig Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (* 26. Februar 1954 in Hannover) aus dem Geschlecht der Welfen ist das derzeitige Oberhaupt des ehemals königlichen Hauses Hannover und des ehemals herzoglichen Hauses von Braunschweig.

Er ist ein Urenkel des Deutschen Kaisers Wilhelm II. und der zweitälteste lebende männliche Nachkomme König Georgs III. von Großbritannien und Irland in direkter männlicher Linie (nach seinem Cousin Georg).

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Familie [Bearbeiten]

Ernst August ist der älteste Sohn von sechs Kindern von Ernst August (IV.) Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (1914–1987) und seiner Ehefrau Ortrud Prinzessin zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glück*****urg (1925–1980).

Nach einer Au*****ildung zum Landwirt in England und Kanada betätigte er sich erfolgreich als Geschäftsmann und Produzent von Tier- und Dokumentarfilmen.

1981 heiratete er die Schweizerin Chantal Hochuli (* 2. Juni 1955 in Zürich), mit der er zwei Söhne hat: Ernst August VI. (* 19. Juli 1983 in Hildesheim, Eigentümer von Schloss Marienburg) und Christian Heinrich (* 1. Juni 1985 ebenda). Die Ehe wurde 1997 in London aufgrund von Ehebruch mit einer nicht genannten Frau geschieden.[1]

Am 23. Januar 1999 heiratete er Prinzessin Caroline von Monaco aus dem Hause Grimaldi und hat mit ihr eine Tochter, Alexandra Charlotte (* 20. Juli 1999 in Vöcklabruck).

Öffentliches Leben [Bearbeiten]

Ernst August ist mehrfach mit gewalttätigen oder beleidigenden Au*****rüchen in die Medien geraten.

Im Januar 1998 prügelte er vor Gut Calenberg mit seinem Regenschirm auf einen Kameramann ein und wurde von diesem gefilmt, was bundesweit für Schlagzeilen sorgte und ihm die Spitznamen „Prügelprinz“ bzw. „Prügelaugust“ einbrachte. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn, an den Kameramann 15.000 Mark Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde gegen Zahlung von 90.000 Mark eingestellt.[2]

Im Jahr 1999 gab er am Rande der Salzburger Festspiele einer „Bunte“-Fotografin einen Tritt, wodurch diese einen Bluterguss bekam. In erster Instanz wurde er deshalb im Dezember 2001 vom Amtsgericht Springe zu acht Monaten Bewährungsstrafe und 500.000 Mark Geldbuße verurteilt; in zweiter Instanz vor dem Landgericht Hannover wurde das Verfahren im Hinblick auf die schwerer wiegenden Kenia-Vorwürfe (s. u.) eingestellt.[3][4]

Auffällig wurde er auch bei der Weltausstellung 2000 in Hannover, als er am türkischen Pavillon urinierte und dabei von einem Paparazzo fotografiert wurde, was ihm zeitweise von der Boulevardpresse den Beinamen „Pinkelprinz“ einbrachte. Die vor allem von der „Bild“ geführte „Pinkelprinz“-Kampagne führte zudem zu einem weiteren „Ausraster“, da er die Leiterin der „Bild“-Redaktion Hannover, Anne-Kathrin Berger, am Telefon mehrmals massiv beschimpfte und sie darauf hinwies, dass er nur „mit Arschlöchern wie Journalisten“ so reden würde und dass die Dame ja selbst am besten wüsste, „was ihre Scheißzeitung macht“. Diese Anrufe wurden dann in der Bild abgedruckt und die Zeitung erstattete Anzeige gegen ihn.[5]

Im Juni 2003 wurde Ernst August auf einer französischen Autobahn mit 211 km/h erwischt und deshalb in Frankreich zu einem Monat Fahrverbot und 728 Euro Strafe verurteilt.[6] Seine Klage gegen die Veröffentlichung in deutschen Zeitungen scheiterte zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht.[7]

Im Jahr 2004 wurde Ernst August zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt, weil er im Januar 2000 einen deutschen Hotelier in Kenia krankenhausreif geprügelt haben soll. Er strebte ein Wiederaufnahmeverfahren an.[8][9] Im März 2007 wurde sein Wiederaufnahmeantrag vom Landgericht Hildesheim in erster Instanz abgelehnt,[10] vom Oberlandesgericht Celle wurde ihm jedoch stattgegeben. Ab dem 15. Juni 2009 wurde vor dem Landgericht Hildesheim erneut verhandelt.[11] Am 9. März 2010 wurde Ernst August wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt (40 Tagessätze); er hatte zwei Ohrfeigen eingeräumt.[12] Eine Revision dagegen wurde im April 2011 vom Oberlandesgericht Celle als "offensichtlich unbegründet" verworfen, damit ist das Urteil rechtskräftig. [13]

Durch die Heirat mit einer Katholikin ist er von der britischen Thronfolge ausgeschlossen. Dies gilt nicht für seine Nachkommen.

Dass er 2011 im Gegensatz zu seiner Ehefrau der Hochzeit von deren Bruder, Albert II., und Charlene Wittstock fern blieb, führte zu einigem Aufsehen.[14]

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