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在德國各國外交使館車的 Diplomatenkennzeichen 規定 (圖)

(2010-05-03 06:07:47) 下一個

Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft


在德國各國外交使館的 Diplomatenkennzeichen

Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Corps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und gleichgestellte Personen) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise B oder BN, sonstiges Botschaftspersonal und Konsulate).

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden übrigens nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nicht an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der unter Umständen auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird, jedoch auch nicht an Deutsche) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen. Diplomaten von sehr niedrigem Rang, z. B. Honorarkonsuln, erhalten keine Diplomatenkennzeichen, dürfen jedoch einen CC-Aufkleber (Corps Consulaire) anbringen und können je nach Standort ein  einem Behördenkennzeichen ähnelndes  Kennzeichen mit dem Kürzel des Zulassungsbezirks und einer mit 9 beginnenden Ziffernfolge erhalten.

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen abhanden gekommen, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer: Das bisherige Kennzeichen wird durch den Buchstaben A ergänzt und das bisherige Kennzeichen für ungültig erklärt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Dann darf die Zulassungsstelle es wieder ausgeben. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt der Zusatzbuchstabe B zum


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