如果一方還有德籍,很多時候讓德法庭裁決對女方有利。另德不自動承認境外離婚判決。
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/seite__ausl__scheidung.html
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Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend, d.h. die Ehegatten werden - bis zur Anerkennung der ausländischen Scheidung - in den deutschen Personenstandsbüchern oder Melderegistern als verheiratet geführt ("hinkende Ehe"). Eine erneute Eheschließung in Deutschland wäre daher wegen dem Verbot der Doppelehe nicht möglich.
Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend. Die ausländische Entscheidung wird erst nach Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung für den deutschen Rechtsbereich wirksam.
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